Typisch für Bauernhäuser ist seine Mischnutzung. Nur ein Teil des Hauses wird/wurde zum Wohnen genutzt, der Rest war Ställen, Werkstätten oder Lager vorbehalten. Findet aktuell noch eine landwirtschaftliche Tätigkeit statt, besteht die Unterteilung in Wohn- und Wirtschaftstrakt meist fort. Die großzügigen Räumlichkeiten des Wirtschaftstrakts ermöglichen kreativen Neubesitzern eine Fülle von Möglichkeiten. So können einerseits die ursprünglichen Wohnräume vergrößern und zum Beispiel die ehemaligen Ställe zu Arbeitszimmern, einen Saunabereich oder auch zu einer Ferienwohnung umbauen. Zuvor muss jedoch eine Prüfung erfolgen, ob diese Umbaumaßnahmen rechtlich möglich sind.
Zu einem Bauernhof gehören auch landwirtschaftliche Flächen und Wirtschaftsgebäude wie Scheunen, Speicher und Stallungen, aber auch kleinere Wohnkomplexe, in denen früher das Hofpersonal untergebracht war. Je nach Größe und Anordnung können Bauernhöfe auf die unterschiedlichsten Arten bewirtschaftet werden: Eine Fortführung als landwirtschaftlicher Betrieb ist ebenso denkbar wie ein Ausbau zu touristischen Zwecken oder die Umwandlung in einen Reiterhof.
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